Termin vereinbaren

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer nach einer besseren medizinischen Versorgung von Flüchtlingen.

Damit die Integration der Flüchtlinge gelingt ist eine Sprachförderung unabdinglich. Vor allem das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Faktor. Allerdings ist eine medizinische Versorgung notwendige Voraussetzung, damit die Sprachförderung sichergestellt werden kann.

Logopäden sind ausgebildet, eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung zu erkennen und zu behandeln. Nur ohne Störung kann die Sprachentwicklung optimal voranschreiten. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörstörungen eine Therapie erhalten, einen grundsätzlichen Anspruch haben sie aber nicht. Oftmals werden daher nur Behandlungen bei akuter Krankheit gewährt. Vor allem für Flüchtlingskinder kann dies gravierende Folgen haben.

Der dbl fordert daher dazu auf, das Asylbewerberleistungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Asylbewerber Anspruch auf die medizinische Regelversorgung haben.

Wie sie eine Verordnung für Flüchtlinge und Asylbewerber handhaben:

Besitzen Flüchtlinge noch keinen Asylbewerberstatus gilt, dass sie nicht in einer Krankenkasse versichert sind. Die Verordnung muss somit vorab vom zuständigen Sozialamt genehmigt werden, eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich.

Abrechnungsstelle ist immer das zuständige Sozialamt der Stadtverwaltung. Die Vergütungshöhe ist nicht eindeutig festgelegt und orientiert sich i.d.R. an der Vergütung von Krankenkassen. Die exakte Höhe können Sie beim jeweiligen Sozialamt erfragen.

Karriere

Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob – wir freuen uns auf dich.

Das bieten wir an