Bundesausschuss beschließt Anpassung der Heilmittel-Richtlinie

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In der Sitzung vom 19.05.2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss zur Anpassung der Heilmittel-Richtlinie gefasst, welcher zum 01.01.2017 in Kraft treten soll.

Ab 2017 soll dann eine Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie hinzugefügt werden, welche nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt und somit die Ärzte entlasten soll. Ebenso wird die langfristige Verordnung von Heilmittelbedarf sowie die Genehmigung für nicht gelistete Diagnosen vereinfacht.

Für den Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist bspw. die Ergänzung des Indikationsschlüssels ST1 relevant. Detailinformationen werden noch bekannt gegeben.

Bei Fragen zu den Änderungen und Erweiterungen steht Ihnen unser Team gern zu Seite.
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