Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Heilmittelrichtlinie zum Entlassmanagement beschlossen und somit die Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen.

Bislang konnten ausschliesslich niedergelassen Vertragsärzte aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten Heilmittel verordnen. Daraufhin war es häufig zu Versorgungslücken gekommen, wenn der Patient nicht unmittelbar den behandelnden Arzt aufgesucht hat. In Zukunft können auch Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte den Patientinnen und Patienten bei Entlassung für einen Zeitraum von bis zu maximal sieben Tagen Heilmittel verordnen.

Der deutsche Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten hat im Vorfeld eine Stellungnahme abgegeben und am Anhörungstermin teilgenommen. Die Stellungnahme wurde im Wesentlichen berücksichtigt und Klarstellungen konnten erreicht werden.

Hier die Kernpunkte des Beschluss:

  • Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung aufgenommen werden
  • Die Behandlung (auf Basis dieser Verordnung) muss innerhalb von zwölf Kalendertagen nach der Entlassung abgeschlossen sein
  • Nicht in Anspruch genommene Behandlungseinheiten verfallen
  • Die Verordnung verfällt auch, wenn die Behandlung nicht innerhalb von sieben Tagen aufgenommen wurde
  • Der Krankenhausarzt hat zuvor getätigte vertragsärztliche Verordnungen nicht zu berücksichtigen
  • Der weiterbehandelnde Arzt hat die Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht zu berücksichtigen, wenn er den Regelfall betrachtet oder bei der Bemessung der Verordnungsmenge

 
Der Beschluss wurde am 17.12.2015 bestätigt, ein Inkraftreten steht noch aus.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2448/

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