Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen.

Ab März 2017 sollen vorraussichtlich folgende wichtige Regelungen im Heilmittelbereich in Kraft treten:

Um die steigenden Anforderungen an Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe, wie z.B. Logopädie und Podologie, weiter anzuheben, können die Krankenkassen und die beteiligten Verbände in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate abschließen. Um die Auswirkungen prüfen zu können, ist diese Regelung vorerst bis zum Jahr 2019 befristet.

Durch das Modellvorhaben der sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln verordnet zwar weiterhin der Arzt die Behandlung, dennoch haben die Heilmittelerbringer nun mehr Freiheiten, um die notwendige Therapie in Dauer und Frequenz besser auf die Bedürfnisse des Patienten abzustimmen. So werden Heilmittelerbringer stärker in den Verantwortungsprozess integriert, können aber im Ablauf wesentlich zielgerichteter auf die Bedürfnisse des Patienten eingehen. Auf Grundlage dieses Modellvorhabens soll in allen Bundesländen entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung in Zukunft praktikabel und zielführend ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag vom 20.07.2016.

 

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